Wissenswertes
Liebe Besucher,
wir informieren Sie hier regelmäßig über wissenswertes rund um die Firma Wurth.
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Endverbleibserklärung
Abgabebestimmung für Pflanzenschutzmittel
Die Abgabebestimmungen für Pflanzenschutzmittel, die am 06.07.2013 in Kraft getretene Sachkundeverordnung sieht vor, dass jeder, der derzeit im Pflanzenschutz sachkundig ist, ab dem 26.11.2015, sowohl für u.a. den Kauf zwingend einen Sachkundenachweis vorlegen muss. Weiter müssen sachkundige Personen im Turnus von 3 Jahren anerkannte Fortbildungsveranstaltungen besuchen um mit dem entsprechenden Nachweis Ihren Sachkundestand belegen zu können. Sollte der Sachkundenachweis nicht bei uns hinterlegt sein, dürfen wir keine, der Verordnung unterliegenden Produkte mehr an Sie verkaufen!
https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/05_Haendler/03_VorschriftenAbgabePSM/psm_VorschriftenAbgabePSM_node.html#:~:text=Pflanzenschutzmittel%2C%20die%20f%C3%BCr%20die%20berufliche,mit%20dem%20Personalausweis%20nachgewiesen%20hat.
Frachtpauschale
Sehr verehrte Kunden,
wir bedauern es sehr Ihnen mitteilen zu müssen, dass wir auf Grund der Wirtschaftlichkeit, durch die u.a. gestiegenen Kraftstoffpreise, zum 01.07.2022 unsere Frachtkostenpauschale anpassen müssen.
Für Aufträge mit einem Bestellwert unter 500,00€ berechnen wir bei Zufuhr eine Frachtkostenpauschale von 20,00€.
Sämtliche sonstige Abläufe bleiben unberührt und behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
Selbstverständlich gibt es auch die Möglichkeit Ihre Bestellung außerhalb unsrer Öffnungszeiten über unser Bestellformular (https://wurth-pflanzenschutz.de/Bestellformular.html) online an uns weiter zu leiten.
Wir bedanken uns vielmals für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Wurth Pflanzenschutz GmbH